Mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum Geld verdienen?

 

Unmöglich! werden viele sagen. Und es gibt derzeit immer mehr Verwaltungen, welche Stockwerkeigentum nicht mehr annehmen oder sogar ganz abstossen. Die immer höher werdenden Anforderungen der Eigentümer und deren Ungeduld sind für eine ausgewogene Zusammenarbeit nicht förderlich. Zudem fehlen immer mehr Berufsleute, welche bereit sind, den Anforderungen des Stockwerkeigentums gerecht zu werden und auch bereit sind, mehr zu leisten als von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00. Trotzdem, nimmt die Wirtschaftliche Bedeutung von Stockwerkeigentum in der Schweiz laufend zu. Aufgrund der immer noch günstigen Finanzierung ist der Kauf der eigenen vier Wände weiterhin sehr beliebt.

 

Doch wer mit älteren Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften zu tun hat, kennt auch die Kehrseite der Medaille. Anstehende und teils massive Sanierungen gefährden das Eigentum genauso wie zerstrittene Eigentümergemeinschaften. Pensionierte Eigentümer haben aufgrund der verschärften Vorschriften des Bundes praktisch keine Möglichkeit, bei Banken die Hypotheken zu erhöhen, damit die Sanierungen durchgeführt werden können. Somit wird die Führung solcher Gemeinschaften noch anspruchsvoller als bisher.

 

Einerseits fehlt es häufig schon bei der Gründung der Stockwerkeigentümergemeinschaft an einer seriösen und weitsichtigen Planung, um mit einem guten Reglement und einem vernünftigen Erneuerungsfonds die Zukunft der Gemeinschaft zu stärken und Probleme von Anfang an zu vermeiden. Andererseits sind auch die Verwaltungsverträge im Stockwerkeigentum lückenhaft und nach wie vor getrauen sich die Verwaltungen nicht, die effektiven Kosten der Gemeinschaft in Rechnung zu stellen.

 

So wird Stockwerkeigentum natürlich nie zu einer Erfolgsgeschichte. Doch wer sich mit der Materie auseinandersetzt und auch den Mut hat klare Bedingungen zu schaffen, der kann durchaus auch Stockwerkeigentum erfolgreich verwalten. Und unter erfolgreich ist gemeint finanziell wie auch von der Zufriedenheit und Nachhaltigkeit bei der Gemeinschaft

02.06.2023 / mh