An seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 hat der Bundesrat aufgrund der Zins- und Kapitalmärkte beschlossen die Mindestverzinsung im BVG von aktuell 1.25% auf 1% zu senken. Der neue Satz gilt ab 1. Januar 2017. Damit ergeben sich weitere negative Auswirkungen auf das Alterskapital, da der Zinseffekt je nach Höhe des bereits angesparten Alterskapitals eine bedeutende Rolle spielt und sich damit das erwartete Alterskapital einmal mehr reduziert. Je länger die Ansparphase noch dauert, desto grösser wird die Differenz beim Alterskapital ausfallen oder anders ausgedrückt, desto kleiner wird die zukünftige BVG-Rente. Pro CHF 100‘000 Alterskapital hat dies die folgende Auswirkung:
Mann/Frau (Annahme Pensionsalter 65) Kapitalminderung
30-jährig rund CHF 12‘800
40-jährig rund CHF 8‘200
50-jährig rund CHF 4‘400
Bei der angestrebten und bereits beschlossenen Absenkung des Rentenumwandlungssatzes von 6.80% auf 6.00% hat dies folgende Auswirkungen auf die jährliche BVG-Rente:
Mann/Frau (Annahme Pensionsalter 65) jährlich tiefere Rente
30-jährig rund CHF 2‘300
40-jährig rund CHF 1‘800
50-jährig rund CHF 1‘300
Schon fast ironisch ist dabei die Feststellung, dass die Lebenserwartung seit Einführung des BVG massiv zugenommen hat. Damit wäre vor dem aktuellen Zins- und Kapitalmarktumfeld ein Rentenumwandlungssatz von 5.00% bei den heutigen Lebenserwartungen eher realistisch. Legt man nun diese Berechnung zu Grunde, erhalten wir für CHF 100‘000 Alterskapital eine noch deutlichere Absenkung der zu erwartenden Rente aus der zweiten Säule die nachstehende foldende Berechnungen ergibt:
Mann/Frau (Annahme Pensionsalter 65) jährlich tiefere Rente
30-jährig rund CHF 3‘400
40-jährig rund CHF 2‘900
50-jährig rund CHF 2‘400
Es ergibt sich mit der Zinssenkung und der Senkung des Umwandlungssatzes eine doppelte Hebelwirkung die eine massive Rentenkürzung zur Folge hat. Durchschnittlich dürfte eine 50jährige in der Schweiz arbeitstätige Person, welche seit dem 25. Lebensjahr in die 2. Säule einbezahlt hat, heute rund CHF 250‘000 an Alterskapital zur Verfügung stehen. Bis zur Pension dürfte diese Person rund CHF 400‘000 angespart haben. Durch die Zinsabsenkung stehen dem heute 50jährigen in der Pension rund CHF 3‘500 weniger an Rente pro Jahr zur Verfügung. Dies sind immerhin CHF 300 pro Monat weniger.
Wenn wir sogar von einem tieferen Umwandlungssatz von 5 % ausgehen, sinkt die Rente um fast CHF 10‘000 pro Jahr oder rund CHF 830 pro Monat. Bleibt zu hoffen, dass sich dieses Szenario erst sehr spät auswirken wird. Die Hoffnung bleibt aber hier zuletzt, wie die aktuell schnelle Anpassung des Umwandlungssatzes im Jahre 2016 gezeigt hat.
Der Bundesrat hat für das Jahr 2017 entschieden, die maximalen Beträge für die Säule 3a (gebundene Vorsorge) auf bisherigem Niveau zu belassen. Demnach gelten 2017 die Beträge unverändert wie folgt:
CHF 6’768.– für Erwerbstätige mit beruflicher Vorsorge
Max. 20 % des AHV-Einkommens, max. CHF 33’840.– für
Erwerbstätige/Selbständigerwerbende ohne berufliche Vorsorge
Leider ist so ein mindestens teilweiser Ausgleich der Renteneinbussen ab 1. Januar 2017 über die 3. Säule nicht möglich. Eine Steuerprivilegierung fällt für eine solche Rentenaufbesserung vollumfänglich weg.
Daher erstaunt es nicht, dass alternative Rentenaufbesserungen zur Zeit sehr im Trend sind. Dies führt aktuell zu überhöhten Immobilienpreisen und auch die Börse zeigt sich zeitlich eher „überhitzt“. Privates Sparen bringt bei der aktuellen Tiefzinslage nichts ein. Wer kein Spezialist im Immobilienbereich oder im Aktienhandel ist, wird kaum in der Lage sein, seine Rente so vernünftig aufzubessern.
Aussichten, die doch zum Nachdenken anregen sollten. Eine gute Beratung und die rechtzeitige Planung der Altersvorsorge ist daher in diesen schwierigen Zeiten unumgänglich. Gerne stehen wir Ihnen für eine umfassende Beratung zur Verfügung.
Martin Hollenstein
E-Mail: bellonatal@bellonatal.ch
Tele. 078 / 815 71 81
Wittenwil, 2. Januar 2017
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